Seit dem Jahre 1982 hatte das Bundesarbeitsgericht zu dem Fragenkreis des betrieblichen Vorschlagswesens leider keine Entscheidung mehr zu treffen, sodass der jetzt vorliegende Richterspruch aus Erfurt vom 20. 1. 2004 (9 AZR 393/03) zu verschiedenen Streitfragen des Vorschlagswesens aus der Sicht aller am BVW beteiligten Institutionen und Personen nur begrt werden kann. berhaupt zeigt sich in letzter Zeit anhand einer Reihe von landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen gerade zu dem Problem der gerichtlichen Nachprfung von Prmienentscheidungen der BVW-Kommission, dass die rechtliche Durchdringung des auch in der Rechtswissenschaft leider etwas stiefmtterlich behandelten Vorschlagswesens zuzunehmen scheint. Obwohl das Bundesarbeitsgericht im konkreten Falle einen Prmierungsanspruch des vorschlagseinreichenden Arbeitnehmers deshalb verneinen musste, weil es den Verbesserungsvorschlag als innerhalb der arbeitsvertraglichen Dienstpflicht ansah, enthlt das im brigen sehr sorgfltig begrndete Urteil doch eine Reihe von Kernaussagen, die im Nachfolgenden einer Bewertung unterzogen werden sollen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-3151.2005.01.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2198-3151 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
| Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 22 - 26
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
