Ein Gutachten oder eine Begutachtung beinhalten sinngemäß die fachliche Beurteilung eines Sachverhaltes oder Zustandes. Hinsichtlich verschiedener Fragestellungen zu einer vorliegenden oder vorstellbaren Sachlage begründet und kommentiert ein Gutachten detailliert die relevanten Fakten. Gutachten können Schlussfolgerungen mit einschließen oder sie liefern nur begrenzte Teilaspekte, wenn weitere Gutachten erforderlich sind. Im Ideenmanagement sind Gutachten für die Bearbeitung und Bewertung von Ideen vielfach unverzichtbar. Sie sind notwendig, wenn es um die Frage nach Verwertung und Umsetzung einer Idee respektive deren Auswirkungen oder Nutzenpotential geht. Je nach dem, welchem System das Ideenmanagement in einem Unternehmen folgt, ob zentrales, dezentrales oder ein Mischmodell, haben Gutachten in der Praxis unterschiedliche Stellenwerte. Erfolgt eine Entscheidung hinsichtlich Umsetzung oder Ablehnung einer Idee vorwiegend nach vorgegebenen Kriterien oder sehr eng gefassten Gesichtspunkten, wird ein Gutachten eher eine Nebenrolle spielen. Bedarf die Entscheidung zu einer Idee jedoch fundierter Sach- oder Prozesskenntnis, um eine Aussage hinsichtlich einer aktuellen oder zukünftigen Verwertbarkeit zu treffen, werden Gutachten unumgänglich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-3151.2013.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-3151 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-06-12 |
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