Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung sind Arbeitslohn alle Ein nahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen. Zum Arbeitslohn gehören auch zusätzlich zum regelmäßigen Arbeitslohn vom Arbeitgeber gezahlte Sonderzahlungen, wie Prämien für Verbesserungsvorschläge.
Aufgrund der Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18. 02. 1957 waren Prämien für Verbesserungsvorschläge ursprünglich steuerlich begünstigt. Die steuerliche Begünstigung ist aber mit Wirkung ab dem 01. 01. 1989 ausgelaufen. Seitdem gab es wiederholt Vorstöße, eine steuerliche Begünstigung für derartige Prämien wieder einzuführen. Umgesetzt wurden derartige Vorschläge allerdings noch nicht. Die häufig vorkommenden Änderungen der Steuergesetze sind daher weiter im Auge zu behalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-3151.2011.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-3151 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-15 |
Seiten 68 - 69
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