Am 18. Oktober 2024 tritt die neue NIS2-Richtlinie in Kraft und erweitert die Anforderungen an die Cybersicherheitsmaßnahmen innerhalb der EU. Ziel ist es, die „Cyberresilienz“ von Unternehmen und Organisationen in der Union zu stärken und gleichzeitig eine einheitlichere und robustere Sicherheitsinfrastruktur zu schaffen, insbesondere für betroffene „Besonders wichtige“ und „Wichtige Unternehmen“. Definiert sind diverse Branchen und Indikatoren der Unternehmensgröße, die eine Registrierungspflicht der Unternehmen und eine Umsetzung der NIS2-Auflagen erforderlich machen; vgl. Abbildung 1 zum NIS2-Anwendungsbereich (vereinfachte Darstellung).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-3151.2024.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-3151 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-22 |
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