Unternehmer und Geschäftsführer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Stunden aus Mehrarbeit, die auf Arbeitszeitkonten angesammelt werden, nicht insolvenzfest sind! Der Einsatz von Arbeitszeitkontenmodellen ist in keinem modernen Betrieb mehr wegzudenken, da es damit möglich ist, Auftragsspitzen entsprechend abzufangen bzw. bei umsatzschwächeren Zeiten über das Arbeitszeitguthaben Kompensation zu betreiben.
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